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   KG, 02.12.1985 - 4 VAs 30/85   

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KG, 02.12.1985 - 4 VAs 30/85 (https://dejure.org/1985,3761)
KG, Entscheidung vom 02.12.1985 - 4 VAs 30/85 (https://dejure.org/1985,3761)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85 (https://dejure.org/1985,3761)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    Kausalität besteht nur bei Taten, die der Beschaffung von Drogen zur Befriedigung der Sucht dienen sollen oder die der Täter ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht begangen hätte (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85 - und 20. Januar 2003 - 4 VAs 2/03 -).
  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Kausalität besteht nur bei Taten, die der Beschaffung von Drogen zur Befriedigung der Sucht dienen sollen oder die der Täter ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht begangen hätte (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85 - und 20. Januar 2003 - 4 VAs 2/03 -).
  • KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Wegen des klaren Gesetzesvortlauts, wonach sich die Betäubungsmittelabhängigkeit "aus den Urteilsgründen" ergibt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG ), wird in Rechtsprechung und Schrifttum übereinstimmend die Ansicht vertreten, daß der unmittelbare Kausalzusammenhang zwischen Betäubungsmittelabhängigkeit und Straftat stets oder doch zumindest in aller Regel dann gegeben ist, wenn die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aufgrund der Drogenabhängigkeit erheblich im Sinne des § 21 StGB vermindert war (vgl. Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, Rdn. 32 ; Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl., Rdn. 4.2; Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl., Rdn. 14; je zu § 35 BtMG ; Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85).
  • KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn zwischen der Abhängigkeit und der Straftat ein ursächlicher Zusammenhang besteht, der nur dann vorliegt, wenn die Ursache, hier die Betäubungsmittelabhängigkeit, nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Straftat als Folge entfiele (vgl. Beschluß des. Senats vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85).
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